Die Stadt Schwabach schützt Bürger und Mitarbeiter
Maskenpflicht auf dem Recyclinghof
SCHWABACH (pm/ak) - Auch beim Besuch des Entsorgungszentrum Schwabach (inklusive des Recyclinghofs) gilt ab dem 28. April eine Pflicht, für die Dauer des Aufenthaltes zum Schutz aller Mitarbeiter und Bürger, Mund und Nase zu bedecken. Als Mundschutz kann jeder Schutz vor Mund und Nase genutzt werden, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch zum Beispiel Husten oder Niesen zu verringern. Hierzu zählen selbst genähte...