Urlauber hatte geklagt
Reiseveranstalter muss nicht auf Reisepass-Pflicht hinweisen
MÜNCHEN (dpa) - Ein Reiseveranstalter muss nach Auffassung des Amtsgerichts München nicht darauf hinweisen, wenn für Reisen ins Ausland ein gültiger Reisepass benötigt wird. Das Gericht wies die Schadenersatzklage eines Mannes ab, der 2200 Euro gefordert hatte, weil er eine gebuchte Pauschalreise nach Dubai wegen eines fehlenden gültigen Reisepasses nicht antreten konnte. Der Kläger gab an, er sei nicht explizit über Pass- und Visumserfordernisse informiert worden. Zwar müsse ein...