Pflicht zum Schneeräumen
Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen
FÜRTH (pm/ak) – Im Winter müssen Anlieger von öffentlichen Straßen und Wegen besonders darauf achten, dass trotz Schnee und Eis keine Gefährdungen für Fußgänger entstehen. Das Tiefbauamt weist in diesem Zusammenhang auf die Reinhaltungsverordnung hin. Für die Sicherung der Gehbahnen im Winter gilt demnach folgendes: - Die Verpflichtung, die Gehbahnen auf öffentlichen Straßen und Wegen zu sichern, obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke („Anliegern“). Dies gilt auch für die...