Smiley

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Der :-( Smiley-Streit: Womit sich Arbeitsgerichte so herumplagen müssen... | Foto: Fotolia

Witzbold des Tages: Smiley ins Zeugnis gesetzt :-(

Arbeitgeber setzte miesgelaunten Smiley in ein Arbeitszeugnis REGION - Manche Leute kommen wirklich auf lustige Ideen. Manchmal entscheidet dann das Arbeitsgericht, wer zuletzt lacht. Hier: das geheime Smiley. Geheimzeichen dürfen nicht in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Ein Smiley mit heruntergezogenem Mundwinkel in der Unterschrift enthält eine negative Aussage, die nicht hingenommen werden muss. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über...

  • Nürnberg
  • 20.02.14
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