++ Klarstellung aus dem Erlanger Rathaus ++
Gültige Sperrzeiten für die Gastronomie
ERLANGEN (pm/mue) - Die Stadt Erlangen weist darauf hin, dass es sich bei der Öffnungsmöglichkeit der Gastronomie von 5.00 bis 24.00 Uhr im Rahmen der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht um eine Änderung der für jeden Gastronomiebetrieb gültigen Sperrzeiten handelt. Wie es in einer Mitteilung aus dem Rathaus weiter heißt, ist die individuelle Sperrzeit für den jeweiligen Gastronomiebetrieb maßgeblich, die in der Konzession aufgeführt ist und dort nachgelesen...