Gesetzliches Rauchverbot auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
Recht der Kinder auf gesunde Spielräume
FÜRTH (pm/nf) - Ein Volksentscheid in Bayern bereitete den Boden für das Gesundheitsschutzgesetz von 2010. Seitdem gilt auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen ein absolutes Rauchverbot. „Räumlich abgegrenzte und vom Träger gewidmete Kinderspielplätze“ werden ausdrücklich zu diesen Einrichtungen gezählt. Damit sind alle öffentlichen Kinderspielplätze, Jugendspielbereiche und Bolzplätze nach bayerischem Gesetz rauchfreie Zonen. Bereits 2016 wurde auf öffentlichen Wunsch das Rauchverbot...