Lokales
Regelung gilt zunächst bis 15. März 2021
Corona-Krise: Medizinische Masken bei Behördengängen
NÜRNBERG (pm/nf) - Bürgerinnen und Bürger müssen ab sofort bei Behördengängen medizinische Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS) oder FFP2-Masken tragen. Sie müssen dem Standard für Medizinprodukte DIN EN 14683 entsprechen. Darauf weist die Stadt Nürnberg hin, die ihre Dienstgebäude entsprechend kennzeichnet. Alltags- oder Community-Masken, Schals, Tücher oder ähnliches sind beim Besuch städtischer Dienststellen nicht mehr zulässig. Dies gilt zunächst bis 15. März 2021. Auch die...