Steueramt

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Ratgeber

Wichtig: Fristen einhalten!

Befreiung von Zweitwohnungssteuer NÜRNBERG (pm/nf) - Die Antragsfrist fü̈r die Befreiung von der Zweitwohnungssteuer fü̈r das Jahr 2013 läuft noch bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2014. Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass ein entsprechender Antrag spätestens bis zu diesem Termin bei der Stadt Nü̈rnberg eingereicht werden muss. Alleine zur Fristwahrung ist ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Die zur Befreiung erforderlichen Antragsformulare können per E-Mail unter...

  • Nürnberg
  • 16.01.14
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