Stiftung Warentest

Beiträge zum Thema Stiftung Warentest

Panorama
Wenn der Winter richtig hereinbricht ...
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Nur fünf Mal „gut“: Winterreifen im Test

(ampnet) - Der ADAC und die Stiftung Warentest haben 35 Winterreifenmodelle in den Größen 205/55 R16H (Kompaktklasse, zum Beispiel VW Golf) und 165/70 R14T (Kleinwagen, zum Beispiel VW Polo) getestet. Besonders ausgewogen und auf hohem Niveau sind bei den Winterreifen für Kleinwagen der Goodyear Ultra Grip 9 und der Michelin Alpin A4, die beide mit der Gesamtnote 2,2 („gut“) bewertet werden. Der Goodyear erreicht die Bestnote bei Nässe und verursacht einen geringen Spritverbrauch, der Michelin...

  • Nürnberg
  • 01.10.15
Ratgeber
Foto: Fotolia

Guter Rat ist nicht teuer – der Verlust Ihres Rades schon!

(Ho). Sommerzeit ist auch Zweiradzeit: mit den ersten warmen Tagen wurden vielerorts die Drahtesel aus dem Schuppen geholt und auch Motorräder oder -roller sind wieder vermehrt auf den Straßen anzutreffen. Sobald es das Wetter zulässt, starten jedes Wochenende zahlreiche Familien mit Kind und Kegel zu Fahrradausflügen in die nähere Umgebung. Doch Vorsicht, auch bei Langfingern sind Zweiräder besonders beliebt! Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im letzten Jahr 367.658 Fälle...

  • Nürnberg
  • 26.08.15
Ratgeber
Ein Pkw-Reifen ist meist eine Art Kompromiss: Modelle mit überzeugenden Abnutzungs- und Verbrauchswerten schwächeln oft beim so genannten „Nassgriff“. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

Sommerreifen: „Ökos“ mögen keine Nässe

(ampnet) - Der ADAC und die Stiftung Warentest haben in einem gemeinsamen Sommerreifentest 35 Modelle in zwei Größen unter die Lupe genommen. Erstmals wurden für die meistverkaufte Größe für Mittelklasseautos vier Paare desselben Herstellers geprüft, von denen es sowohl Komfort- als auch Ökoversionen gibt. Ergebnis: In den ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien haben die so genannten Eco-Modelle nur geringe Vorteile, bei Nässe jedoch durchweg Nachteile gegenüber den Komfort-Entsprechungen....

  • Nürnberg
  • 24.02.15
Ratgeber
Online-Händler können ab sofort Kosten für die Rücksendung verlangen. | Foto: Fotolia

Neue Regelung für Widerruf und Rücksendung

REGION - Seit 13. Juni gelten neue Regeln für Onlineshopping und klassischen Versandhandel. Die wichtigste neue Regel: Händler dürfen bei Widerruf jetzt den Kunden die Kosten für die Rücksendung zahlen lassen. Kunden dürfen zwar immer noch ihre Bestellung nach Erhalt der Ware 14 Tage lang widerrufen. Aber es kann sein, dass sie nun das Porto für die Rücksendung selbst zahlen müssen. Die neue Regelung ist aber kein Muss, Online-Händler können weiterhin freiwillig das Rückporto übernehmen....

  • Fürth
  • 17.06.14
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