Handy am Steuer ist generell strafbar
(dpa/axk) - Beim Autofahren sollte man sich den Griff nach dem Handy gut überlegen: Schon für das Zeitablesen vom Mobilgerät wird Bußgeld fällig, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Nach Auffassung der Richter liegt darin eine so genannte bestimmungsgemäße Nutzung des Handys und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der die Zahlung eines Bußgeldes rechtfertige (Az.: 1 Ss 1/14). Das Gericht hat mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers als...