Datenweitergabe
Karlsruhe schränkt Verfassungsschutz ein
KARLSRUHE (dpa/mue) - Der Verfassungsschutz darf künftig nicht mehr so viele heimlich gesammelte Daten über Personen an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die bisherigen Übermittlungsbefugnisse sind zu weitgehend und verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Das Bundesverfassungsschutzgesetz muss bis spätestens Ende 2023 überarbeitet werden, für die beanstandeten Vorschriften gelten bis dahin...