Arbeitgeber muss nachzahlen
Ungeimpfte Mitarbeiterin: Unbezahlte Freistellung ist rechtswidrig!
DRESDEN (dpa) - Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden. In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten, sagte eine Gerichtssprecherin...