Panorama
Mit Bundesgesetz nicht vereinbar
Volksbegehren für neues Radgesetz gescheitert
MÜNCHEN (dpa/lby) - Das geplante Volksbegehren für ein neues Radgesetz ist vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit seien nicht gegeben, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in München. Das Gericht begründete dies insbesondere damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren ebenfalls für unzulässig gehalten und den Antrag daher...