Bei deutlichen Verspätungen auch außerhalb der EU
EuGH stärkt die Rechte von Fluggästen
LUXEMBURG (dpa/mue) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Auch wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel (Endflughafen) außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht. Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat durchgeführt worden seien. Entscheidend sei, dass die Reise in einem EU-Land angetreten wurde, damit die Verbindung in den...