Bundesverfassungsgericht
Kindergeld-Regelung für Ausländer war verfassungswidrig
KARLSRUHE (dpa) - Etliche Familien aus Nicht-EU-Ländern haben in Deutschland jahrelang zu Unrecht kein Kindergeld bekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Nachhinein eine Vorschrift für verfassungswidrig und nichtig, die von 2006 bis 2020 in Kraft war. Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.) Danach stand Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach Deutschland gekommen sind, das Kindergeld erst nach mindestens dreijährigem...