Klage abgewiesen
BGH: Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Corona-Lockdown!
KARLSRUHE (dpa/mue) - Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für etwaige Einnahmeausfälle. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen jetzt in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab, der im Frühjahr 2020 weitgehend schließen musste. Hilfeleistungen für von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, so der...