Muss Yoga-Gemeinschaft Gehalt nachzahlen?
Priesterin gewinnt Arbeitsprozess in Erfurt
ERFURT (dpa/vs) - Wenn Menschen in religiösen Gemeinschaften Dienste ohne Bezahlung leisten, dann sollte vorher geklärt werden, ob es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit oder eine zu bezahlende Arbeitsleistung handelt. Einer Yoga-Gemeinschaft könnte dies nun zum Verhängnis werden. Von Simone Rothe, dpa ERFURT (dpa) - Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es dieser Tage in...