Tempo 30 und das Grundgesetz
Bundesverkehrsminister räumt Verfassung den Vorrang ein
BERLIN (dpa) - In der Diskussion um eine flächendeckende Ausweitung von Tempo-30-Zonen in Städten hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf das Grundgesetz verwiesen. «Die Regelgeschwindigkeit bleibt 50, und eine Ausnahme muss begründet werden. Und die muss auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat, und dabei bleibt es», sagte Wissing im Deutschlandfunk. Kernaufgabe des Staates sei es, «Freiheitseingriffe» zu begründen. Deshalb müssten...