Panorama
JU Stein bittet Behörden um Prüfung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes für das Stadtgebiet Stein/ B14
Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO gegen unzumutbare verkehrsbedingte Lärmbeeinträchtigungen durch Schwerlastverkehr Hier: Lkw-Durchfahrtsverbot Hauptstraße/B 14 in 90547 Stein ab 12 Tonnen zGG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beginn der Bauarbeiten im Bereich der Schlosskreuzung und den fortdauernden Bauarbeiten im Bereich der A6 Nürnberg kam es zu einer erneuten Zunahme des Schwerverkehrs im Stadtgebiet Stein. Die aktuelle Situation ist für die Bürgerinnen...