StVO soll angepasst werden
(ampnet/mue) - Das Bundeskabinett hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für mehr Verkehrssicherheit beschlossen. Dazu gehört die erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen – auch an Hauptstraßen. Es ist auch vorgesehen, dass Erwachsene Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr, die auf dem Gehweg Fahrrad fahren, mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten dürfen. Ebenfalls der Lebenswirklichkeit angepasst werden soll die Benutzung...