Bis auf Weiteres
Vermieter dürfen Kabel-TV noch abrechnen
KARLSRUHE (dpa/mue) - Mieter müssen es noch eine Weile hinnehmen, dass Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden – und die Kosten dafür abrechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass das nicht gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt. Die Auswirkungen des Urteils sind aber von kurzer Dauer: Zum 1. Dezember 2021 tritt ein Gesetz in Kraft, das diese Praxis verbietet. Bis Ende Juni 2024 gibt...