Ratgeber
Hätten Sie’s gewusst?
Muss Verpackung bezahlt werden? REGION (pm/nf) - Verbraucher machen immer wieder die Erfahrung, dass beim Einkauf loser Lebensmittel wie Wurst, Käse oder Feinkost das Verpackungsmaterial mitgewogen wird. Dieses Vorgehen ist nicht erlaubt. „Der Handel darf laut Eichordnung nur das Nettogewicht der Ware berechnen“, erklärt Susanne Moritz von der Verbraucherzentrale Bayern. Die Verkäufer müssen deshalb vor dem Wiegen von Schinken, Antipasti und Co. das Gewicht der Verpackung abziehen. Dies kann...