Verwaltungsgerichtshof lehnt Klage gegen 15-Kilometer-Regel ab
MÜNCHEN / ASCHAFFENBURG (dpa/lby/mue) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage eines Anwalts aus dem Kreis Aschaffenburg gegen die im Freistaat geltende 15-Kilometer-Regel abgelehnt. Der Antragsteller stammte nicht aus einem so genannten Hotspot und war daher nicht von der Regelung betroffen, wie ein VGH-Sprecher mitteilte. Da der Inzidenzwert im Kreis Aschaffenburg unter 200 liegt, hätte die 15-Kilometer-Regel für den Antragsteller keine Auswirkungen, argumentierte das...