VGH Urteil ++ Kreuzerlass
Kläger scheitern: In Bayern bleiben christliche Symbole sichtbar
MÜNCHEN (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sieht in Kreuzen, die in Eingangsbereichen staatlicher Gebäude hängen, im Wesentlichen passive Symbole «ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung». Das geht aus der schriftlichen Begründung des Urteils hervor, mit dem das Gericht Anfang Juni Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen hatte - die Urteilsgründe wurden nun veröffentlicht. Die seit 2018 geltende Vorschrift...