VGH München

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Lokales
Auch nach Ende des Grafflmarktes um 22 Uhr, kann man in der Gustavstraße bis 24 Uhr im Freien Bier, Wein oder Wasser in geselliger Runde genießen. Foto: Ebersberger
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Erfreuliche Entscheidungen rund um Grafflmarkt und Gustavstraße

FÜRTH (web) - In der Fürther Gustavstrße wird wohl so schnell keine Ruhe einkehren. Dennoch darf heute im Freien bis 24 Uhr gefeiert werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München (VGH) entschieden. Das Hickhack um die Freischankflächen, Musikbühnen oder Feste machte auch vor dem diesjährigen Graffmarkt (26./27. Juni) nicht Halt. Per Eilanträge hatten Anwohner beim Verwaltungsgericht Ansbach zunächst mit Erfolg geklagt. Das Gericht hatte somit mehreren Wirten in der Gustavstraße ein...

  • Fürth
  • 26.06.15
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