Nürnberger CSU und Grüne sind sich einig
Sondernutzungsgebühren für Wärmedämmung können weg!
NÜRNBERG (nf) - Im Jahr 2017 wurden die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung so geändert, dass das Hineinragen von Wärmedämmungen in den öffentlichen (Luft-)Raum eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist, für die unabhängig von der Dicke der Wärmedämmung ein einmaliges Entgelt anfällt (Ziff. 55b des Entgeltverzeichnisses für Sondernutzungen). Aus damaliger Sicht sollte ein Gleichklang mit dem zivilen Nachbarrecht hergestellt werden - auch dort löse eine...