Waffengesetz

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Lokales
Symbolfoto: © Heiko Küverling / stock.adobe.com

++ Aus dem Polizei-Report ++
Mit Pistole und Messer zum Gerichtstermin

ERLANGEN (pm/mue) - Die Erlanger Polizei wurde jüngst von Bediensteten des Amtsgerichts zur Unterstützung gerufen, nachdem ein 61-jähriger Mann aus dem westlichen Landkreis mit einer Pistole dort zu seinem Termin erschienen war. Wie es in einer Pressemitteilung weiter heißt, fanden die Justizbeamten im Zuge der Einlasskontrolle bei dem 61-Jährigen eine geladene Schreckschuss-Pistole sowie ein Taschenmesser. Die hinzugerufene Polizeistreife stellte beides sicher; wie sich herausstellte, besteht...

  • Erlangen
  • 27.05.21
Ratgeber
Wer ein so genanntes Einhandmesser mit sich führen möchte, braucht nach dem deutschen Waffenrecht einen wirklich passablen Grund – andernfalls droht Ärger. Foto: fotolia.com

Ärger durch Einhandmesser vermeiden

FORCHHEIM (pm) - Das Landratsamt Forchheim möchte auf diesem Wege nochmals auf die Problematik des Mitführens von so genannten Einhandmessern hinweisen, welche sich durch Nichtbeachtung der Änderung des Waffengesetzes aus dem Jahr 2008 ergeben könnte. In den letzten fünf Jahren mussten durch die Waffenrechtsbehörde des Landratsamtes Forchheim allein 81 Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bezug auf so genannte Einhandmesser eingeleitet werden, wobei auf die Jahre 2012 / 2013 allein 66 Verfahren...

  • Forchheim
  • 23.05.14
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