Waffengesetz

Beiträge zum Thema Waffengesetz

Ratgeber
Wer ein so genanntes Einhandmesser mit sich führen möchte, braucht nach dem deutschen Waffenrecht einen wirklich passablen Grund – andernfalls droht Ärger. Foto: fotolia.com

Ärger durch Einhandmesser vermeiden

FORCHHEIM (pm) - Das Landratsamt Forchheim möchte auf diesem Wege nochmals auf die Problematik des Mitführens von so genannten Einhandmessern hinweisen, welche sich durch Nichtbeachtung der Änderung des Waffengesetzes aus dem Jahr 2008 ergeben könnte. In den letzten fünf Jahren mussten durch die Waffenrechtsbehörde des Landratsamtes Forchheim allein 81 Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bezug auf so genannte Einhandmesser eingeleitet werden, wobei auf die Jahre 2012 / 2013 allein 66 Verfahren...

  • Forchheim
  • 23.05.14
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.