Übergangsfristen nur noch bis zum 1. September
Waffenbesitzer müssen jetzt aufpassen!
ERLANGEN (pm/mue) - Bereits im vergangenen Jahr wurde das Waffenrecht im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in einigen Bereichen geändert. Die darin vorgenommenen Rechtsänderungen haben entscheidende Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche des Waffenrechts, für die aktuell teilweise noch eine Übergangsfrist bis zum 1. September läuft. Darüber informierte jetzt die Abteilung Öffentliche...