Waldbesitzer

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Ratgeber
Ein Befall mit Borkenkäfern muss sofort an die zuständigen Stellen gemeldet werden, damit der Schädling vernichtet werden kann. | Foto: Fotolia.com

Waldbesitzer in der Pflicht - Keine Gnade für den gefräßigen Borkenkäfer

REGION (pm/vs) - Auf Antrag der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft hat die Regierung von Mittelfranken eine erneute Anordnung zur Bekämpfung der Borkenkäfer, namentlich des Buchdruckers und des Kupferstechers erlassen. Die Anordnung ist am 22. März 2014 in Kraft getreten und gilt bis Ende des Jahres 2018. Die genannten Fichtenborkenkäfer sind die wichtigsten forstschädlichen Insektenarten in Bayern, ihre Überwachung und Bekämpfung erfordert alljährlich hohe Anstrengungen von...

  • Schwabach
  • 25.03.14
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