Was ist erlaubt

Beiträge zum Thema Was ist erlaubt

Lokales
Solange der Mindestabstand eingehalten wird, darf man sich alleine oder mit im Hausstand lebenden Personen auch auf der Parkbank niederlassen. ,,Es spielt für das Infektionsrisiko auch keinerlei Rolle, ob jemand dabei ein Buch oder eine Zeitung liest oder etwa ein Eis isst", machte Innenminister Herrmann deutlich.  | Foto: © Prostock-studio/stock.adobe.com

Auch an Ostern: Grillfeiern und Coronapartys sind und bleiben verboten
Bei genügend Abstand darf man sich auf Parkbänke setzen

Polizeiliche Kontrollen mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl ++ Entscheidend ist: Abstand wahren REGION (pm/nf) - Die Bayerische Polizei wird die zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordneten Ausgangsbeschränkungen auch rund um Ostern konsequent kontrollieren. Bei den Kontrollen setzt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf Augenmaß und Fingerspitzengefühl. ,,Die Freiheit der Menschen ist ein überragendes Gut, niemand soll in Bayern das Gefühl haben, er würde unnötig gegängelt." Im Zentrum...

  • Nürnberg
  • 08.04.20
Lokales
Ausgangsbeschränkung: Mit Beanstandungen durch die Polizei muss man rechnen, wenn man sein Fahrzeug beispielsweise in SB-Waschanlagen reinigt.  | Foto:  © PixPartout/stock.adobe.com

Bitte halten Sie sich an die Ausgangsbeschränkungen!
Grillen & Autowaschen: Diese Verstöße ahndet die Polizei mit Platzverweis und Anzeige

Immer auf dem Laufenden mit dem MarktSpiegel Live-Blog zur Corona Pandemie! Neue Informationen zur Lage im Minutentakt! NÜRNBERG/REGION (pm/nf) - Auch an diesem Wochenende (3. bis  5. April 2020) war die mittelfränkische Polizei erneut mit zahlreichen Einsätzen anlässlich der vorläufigen Ausgangsbeschränkung beschäftigt. Etliche Verstöße wurden geahndet. Aufgrund des schönen Wetters zog es auch an diesem Wochenende viele Menschen ins Freie. Dies führte im gesamten mittelfränkischen Raum zu...

  • Nürnberg
  • 05.04.20
Lokales
Die Bayerische Staatsregierung hat am Montag, 30. März 2020, die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen im Freistaat bis vorläufig 19. April 2020 beschlossen. | Foto: Bay. Staatsregierung

Aus gegebenem Anlass informiert die Stadt Nürnberg
Verhaltensregeln während der Ausgangsbeschränkung

NÜRNBERG (pm/ak) - Im Freistaat Bayern gilt noch bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020,also bis zum Ende der Osterferien, zur Eindämmung des Coronavirus eine strikte Ausgangsbeschränkung. Die Stadt Nürnberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Verordnung zu halten. Ziel ist es, soziale Kontakte zu vermeiden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Hier sind die wichtigsten Regeln, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, zusammengefasst: Die Wohnung oder das Haus zu...

  • Nürnberg
  • 29.03.20
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.