Ratgeber
Kommunalwahlen in Bayern: Wer darf wählen?
Wählen darf jeder, der - deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union ist, - das 18. Lebensjahr vollendet hat, - seit mindestens zwei Monaten im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen Gemeinde seinen Lebensschwerpunkt hat - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eintragung in das Wählerverzeichnis Um Ihr Stimmrecht ausüben zu können, müssen Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein....