Entsorgung alter Elektrogeräte: Ab sofort gelten neue Maßstäbe
LANDKREIS (pm/mue) - Smartphone, Milchaufschäumer oder Kühlschrank: Ausgediente Elektrogeräte gehören fachgerecht entsorgt. Seit dem 1. Dezember 2018 gelten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bundesweit neue Regeln. Diese betreffen auch die Sammlung und Rücknahme von Elektrogeräten an Wertstoffhöfen. Dazu zählt auch Mobiliar mit eingebauter Elektronik, beispielsweise Schränke mit Beleuchtung. Die neue Mülltrennung unterscheidet ab 50 cm so genannte Klein- von Großgeräten –...