Wie wähle ich richtig

Beiträge zum Thema Wie wähle ich richtig

Ratgeber
Beispiel 1 - Stimmzettel zur Wahl des ersten Bürgermeisters | Foto: Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
2 Bilder

Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Ersten BürgermeisterInnen und LandrätInnen

Für die Wahl der Ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bzw. die Wahl der Landräte und Landrätinnen gibt es prinzipiell verschiedene Varianten. Die zwei häufigsten stellen wir Ihnen hier vor: Beispiel 1 Diese Art Stimmzettel kommt in der Praxis am häufigsten vor. Auf dem Stimmzettel stehen mehrere Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Ersten Bürgermeisters. Es darf nur ein Name angekreuzt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
Ratgeber
Beispiel 1 - Kreistagswahlen | Foto: Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr/ Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
2 Bilder

Kommunalwahlen in Bayern: Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte

Wie viele Stimmen habe ich? Die Anzahl der Stimmen, die pro Wähler bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder abgegeben werden darf, ist gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Sie finden die Anzahl ganz oben auf Ihrem Stimmzettel. Gemeinderatswahlen Die Anzahl der Stimmen entspricht bei Gemeinderatswahlen in Gemeinden ab 3.000 Einwohnern der Zahl der zu vergebenden Gemeinderatssitze (zwischen 16 und 80, s. hierzu Grafik auf S. 15). In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern sind je nach...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
Ratgeber
Quelle: Fotolia

Kommunalwahlen in Bayern: Wann ist mein Stimmzettel ungültig?

Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn - Sie den Stimmzettel leer, also ohne eine Stimmabgabe einrichen - das Streichen von Namen allein genügt nicht! - die Gesamtstimmenzahl überschritten ist. - nicht klar erkennbar ist, für wen Sie gestimmt haben. - Sie den Stimmzettel mit zusätzlichen Bemerkungen versehen. Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innerne, für Bau und Verkehr (www.innenministerium.bayern.de), Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit...

  • Nürnberg
  • 27.02.14
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.