Das Tiefbauamt informiert
Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen
FÜRTH (pm/ak) - Im Winter müssen die Anlieger von öffentlichen Straßen und Wegen besonders darauf achten, dass trotz Schnee und Eis keine Gefährdungen für Fußgänger entstehen. Das Tiefbauamt weist in diesem Zusammenhang auf die Reinhaltungsverordnung vom 19. Dezember 2013 hin. Diese kann auf www.fuerth.de eingesehen werden. Für die Sicherung der Gehbahnen im Winter gilt demnach folgendes: - Die Verpflichtung, die Gehbahnen auf öffentlichen Straßen und Wegen zu sichern, obliegt den Eigentümern...