Panorama
Mutter- und Vaterschaft werden nicht verändert
Gericht setzt "Trans-Eltern" Grenzen
STRAßBURG (dpa) - Transsexuelle können Mutterschaft und Vaterschaft nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach einer Geschlechtsanpassung nicht verändern. In einer Geburtsurkunde werde als Mutter die Person registriert, die das Kind zur Welt gebracht hat und als Vater die Person, mit dessen Sperma es gezeugt wurde, entschied der Gerichtshof nach Klagen zweier Trans-Elternpaare aus Berlin. Das entsprechende Vorgehen deutscher Behörden habe die...