Zahnersatzkosten im Griff haben
(VZB) - Vor Beginn der Behandlung müssen Zahnärzte einen unentgeltlichen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen. Darin sind der Befund und die geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten anzugeben. Dieser Plan muss die Krankenkasse vor dem Beginn der Behandlung genehmigen. Patienten sollten jedoch die einzelnen Leistungen und voraussichtlichen Kosten aus dem HKP prüfen, um bei der Rechnung keine böse Überraschung zu erleben. Für Laien ist das zweiseitige Formular allerdings oft ein Buch mit...