Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK

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Panorama

Beim Abschleppen gelten klare Regeln

(ampnet/mue) - Fast vier Millionen Mal waren Abschleppdienste im vergangenen Jahr im Einsatz. Liegen geblieben waren weitaus mehr Fahrzeuge, die dann nicht selten von guten Freunden in die nächste Werkstatt oder auch zum Abwracken geschleppt wurden. Grundsätzlich gilt: Solange ein Auto fahrbereit ist und die Elektrik noch funktioniert, darf es ans Schlepptau genommen werden, denn ohne eingeschaltete Warnblinker an beiden Fahrzeugen und Beleuchtung in der Dunkelheit ist das Abschleppen laut...

  • Nürnberg
  • 29.11.16
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