Morphium für Heimbewohner
Mordverdacht in Pflegeheimen!

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RRGENSBURG (dpa/lby/mue) - Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat vier Mitarbeiter zweier Altenpflegeeinrichtungen wegen versuchten Mordes in drei Fällen angeklagt.

Sie sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Jahren 2018 bis 2023 drei Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen starke Schmerzmittel beziehungsweise Opiate verabreicht oder hiervon gewusst haben, wie die Anklagebehörde mitteilte. Es habe demnach keine medizinische Veranlassung zur Verabreichung der Medikamente gegeben. Die Taten ereigneten sich in Furth im Wald und Eschlkam.

Sämtliche Heimbewohner starben im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang - auch wenn sich ein kausaler Zusammenhang zwischen Verabreichung der Betäubungsmittel und dem Tod nicht sicher nachweisen ließ. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass keiner der gestorbenen Senioren einen Sterbewunsch hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben bereits am 19. Dezember Anklage erhoben, teilte dies aber erst jetzt mit.

Ermittlungen nach Hinweis von Zeugin

Drei der Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen einen weiteren Beschuldigten wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen gehen auf die Aussage einer Zeugin zurück. Diese hatte berichtet, in der Einrichtung in Furth im Wald habe eine Pflegerin am Morgen des 6. Dezember 2023 einer 93-jährigen Frau ohne ärztliche Indikation Morphium verabreicht, woraufhin diese gestorben sei. Später ergaben sich weitere Verdachtsfälle. Bei den Beschuldigten handelt es sich um den 39-jährigen Betreiber und Pflegedienstleiter der beiden Einrichtungen sowie drei weitere Pflegekräfte im Alter zwischen 30 und 55 Jahren. Angeklagt sind sie wegen des Todes eines 92-jährigen Heimbewohners im Juni 2018, eines 84-jährigen Heimbewohners im September 2023 sowie der 93-jährigen Heimbewohnerin im Dezember 2023. Die Leichname der Gestorbenen wurden exhumiert und obduziert. Zudem wurden chemisch-toxikologische Untersuchungen durchgeführt, die jedoch nicht mit Sicherheit einen kausalen Zusammenhang zwischen Medikamentengabe und dem Tod nachweisen konnten.

Beschuldigte äußern sich nicht

Drei der Beschuldigten haben sich bislang nicht geäußert. Der vierte Beschuldigte ließ die Vorwürfe über seinen Verteidiger zurückweisen mit der Angabe, er habe darauf vertraut, dass das Betäubungsmittel verordnet sei. Die große Strafkammer als Schwurgericht am Landgericht Regensburg muss nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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