Sommerzeit & Co.
Was sich im März alles ändert

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BERLIN (dpa/mue) - Der Frühling beginnt und bringt im März einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Insbesondere im Flugverkehr und auf der Schiene tut sich etwas. Ein Überblick:

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus, was sich dann für Betroffene bei der überwiesenen Rente bemerkbar macht.

Neuer Bundestag kommt zusammen

Spätestens am 25. März muss der neue Bundestag zusammentreten - nach Artikel 39 des Grundgesetzes spätesten am 30. Tag nach der Wahl. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In der Sitzung wählen die Abgeordneten eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie Stellvertreter.

Beginn der Fastenzeit

Die Fastenzeit beginnt wieder, und zwar am christlichen Aschermittwoch, dem 5. März. Gründe zu verzichten gibt es viele – neben religiösen Motiven nennen viele die Gesundheit. Sie lassen dann etwa Alkohol, Fleisch oder Süßigkeiten weg. Die Fastenzeit endet an Ostern, in diesem Jahr am 20. April.

Umstellung auf die Sommerzeit

Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 30. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt.

Zusätzlicher Direktzug quer durch Deutschland

Die Deutsche Bahn richtet im März einen zusätzlichen Direktzug zwischen Rostock über etwa Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart bzw. München ein. So startet am 8. März ein ICE in München – rund zehn Stunden später soll er in Rostock einfahren.

Easyjet fliegt häufiger nach Italien

Der Billigflieger Easyjet ist ab März häufiger zwischen Italien und Deutschland unterwegs. Es gibt sechs neue Strecken. Hamburg und Frankfurt erhalten ab dem 30. März Direktflüge von und nach Mailand und Rom, dazu kommen die Verbindungen Düsseldorf-Mailand und München-Rom.

Fäll- und Schnittverbot

Gärtner zieht es in diesen Tagen wieder nach draußen, aber aufgepasst: Ab dem 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot. Hecken, Sträucher und Gebüsche dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden – zum Schutz der Wildtiere.

Neues Versicherungskennzeichen

Ab März müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich machen. Wie der ADAC informiert, ist das blaue Kennzeichen ab dem 1. März ungültig, gebraucht wird ein grünes. Die Farbe wechselt jedes Jahr.

Ein falsches Schild bedeutet für die Fahrerin oder den Fahrer: Kommt es zu einem Unfall, müssen sie den gesamten Schaden tragen und machen sich zudem strafbar. Die Kennzeichen gibt es dem ADAC zufolge online beim Versicherer ab etwa 45 Euro.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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