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Videoüberwachung als Datenschutzverstoß?

Symbolfoto: © ronstik/AdobeStock
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ERLANGEN (pm/mue) - Videoüberwachungen durch nicht-öffentliche Betreiber werden oftmals der Polizei oder auch der Stadt angezeigt.

Dabei handelt es sich um einen möglichen Datenschutzverstoß, der in den Aufgabenbereich des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht fällt. Dessen Aufgabe ist es, Verstöße festzustellen und Abhilfe- oder Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen. In einem Informationsblatt informiert das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht über das Thema Videoüberwachung durch Unternehmen und Privatpersonen; der Flyer zeigt den direkten Weg auf und ist im Internet unter https://www.lda.bayern.de/de/thema_videoueberwachung.html abrufbar. Beschwerden können auch online eingereicht werden unter https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html.

Für alle Fragen rund um den Datenschutz, welche die Stadt Erlangen betreffen, gibt es weitere Informationen unter:
www.erlangen.de/datenschutz

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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