Private Kameras
Videoüberwachung als Datenschutzverstoß?
ERLANGEN (pm/mue) - Videoüberwachungen durch nicht-öffentliche Betreiber werden oftmals der Polizei oder auch der Stadt angezeigt. Dabei handelt es sich um einen möglichen Datenschutzverstoß, der in den Aufgabenbereich des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht fällt. Dessen Aufgabe ist es, Verstöße festzustellen und Abhilfe- oder Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen. In einem Informationsblatt informiert das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht über das Thema Videoüberwachung durch...