Vogelbrut-Saison ist eröffnet
ERLANGEN (pm/mue) - Alle Vöglein sind zwar noch nicht da, aber auf dem Weg zurück, um in hiesigen Breiten zu brüten, sind sie allemal: Ab Anfang bzw. Mitte März, je nach Witterung, beginnt offiziell die Vogelbrutsaison, die von den heimischen Arten wie Meisen, Amseln und Sperlingen sozusagen eröffnet wird.
In diesem Zusammenhang informiert das Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadtverwaltung, dass bei Hecken- und Baumrückschnitten oder bei Gebäudesanierungen auf Vogelbruten, aber auch auf Fledermäuse geachtet werden muss. Nach geltendem Recht gehören alle europäischen Vogelarten zu den besonders geschützten sowie alle europäischen Fledermausarten zu den streng geschützten Tierarten. Somit ist es nach Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, sie zu töten, sie während der Brut und Jungenaufzucht erheblich zu stören oder ihre Lebensstätten zu zerstören.
Insbesondere Gebäudebrüter fallen oft unwissentlich Sanierungsmaßnahmen zum Opfer: Mauersegler, Hausrotschwanz und Haussperling (Spatz) brüten oftmals unbemerkt in Spalten und Löchern im Traufbereich der Fassade, unter losen Dachziegeln oder als Nachmieter in Fassaden-Spechtlöchern, wohingegen die Lehmnester von Mehlschwalben nur schwer zu übersehen sind. Es ist Aufgabe des Bauträgers, das Gebäude vor einer Sanierung auf tierische Mitbewohner (auch Fledermäuse) zu überprüfen und sicher zu stellen, dass keine Verbotstatbestände (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) erfüllt werden. Verstöße gegen den besonderen Artenschutz können mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen (§71a BNatSchG) geahndet werden. Ebenfalls wichtig zu wissen: Mehlschwalbennester sowie die Nester von Mauerseglern sind aufgrund der so genannten Nesttreue ganzjährig geschützt. Bei einer unvermeidbaren Entfernung ist zuvor die Untere Naturschutzbehörde – das Umweltamt der Stadt – hinzu zu ziehen (Verwaltungsgebäude Schuhstr. 40, Telefon 09131 / 862078).
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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