Für Bedürftige und pflegende Angehörige
Kostenlose Verteilung von FFP2-Masken im Landkreis Fürth
LANDKREIS FÜRTH (pm/ak) - Im Landkreis Fürth hat, koordiniert durch das Landratsamt, die Verteilung der kostenlosen FFP2-Masken begonnen. Jede bedürftige Person erhält je fünf FFP2-Masken kostenlos zugeschickt.
Dies betrifft insgesamt rund 2.000 Menschen im Landkreis Fürth, die Grundsicherung nach SGB II beziehen und knapp 500 Personen als Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII.
Weiterhin wird den örtlichen Tafeln im Landkreis und den Gemeinden in ihrer Zuständigkeit für die Obdachlosenunterbringung kurzfristig ein Maskenkontingent zur Verfügung gestellt. Auch mit den freien Wohlfahrtsträgern stimmt sich das Landratsamt bereits über zusätzliche Verteilungskanäle an bedürftige Personengruppen ab.
FFP2-Masken für pflegende Angehörige
Desweiteren erhalten ab nächster Woche pflegende Angehörige im Landkreis Fürth kostenlos je drei FFP2-Masken. Die Masken werden über die jeweilige Wohnortgemeinde der pflegebedürftigen Person ausgegeben. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung genügt es, das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades beim Abholen mitzubringen. Die Masken sind für die Hauptpflegeperson gedacht und werden für eine Pflegeperson pro zu pflegenden Angehörigen ausgegeben. Die Masken werden nicht auf andere, kostenlos oder vergünstigt abgegebene Masken aus Bundes- oder Landesmitteln angerechnet.
Ausgabestellen der Gemeinden für pflegende Angehörige:
Markt Ammerndorf
Bürgerhaus, Cadolzburger Straße 9, 90614 Ammerndorf, 0160/90568647
Montag, 25.01.2021
10.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch, 27.01.2021
14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 29.01.2021
10.00 bis 12.00 Uhr
Markt Cadolzburg
Cadolzburg Betriebshof, Egersdorfer Str. 64, 09103/509-45, 09103/509-56
Montag bis Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 17.00 Uhr
Gemeinde Großhabersdorf
Rathaus, Nürnberger Straße 12, 09105/99839-0
Nach Terminvereinbarung
Stadt Langenzenn
Ordnungsamt, Friedrich-EbertStr.7, 09101/703-208, 09101/703-222
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Stadt Oberasbach
Rathauseingang Südseite, 0911/9691-138, 0911/9691-137
Nach Terminvereinbarung
GemeindeObermichelbach
Bürgerbüro, 0911/99755-13, 0911/99755-14
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Montag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
15.00 bis 18.00 Uhr
Gemeinde Puschendorf
Rathaus, Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf, 09101/90950
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Markt Roßtal Rathaus
Marktplatz 1, 90574 Roßtal, 09127/9010446
Montag
10.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
10.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
17.00 bis 19.00 Uhr
Gemeinde Seukendorf
Foyer des Gemeindehauses Seukendorf, Langenzenner Straße 4, 90556 Seukendorf
Dienstag
26.01.2021
09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
28.01.2021
13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
02.02.2021
09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
04.02.2021
13.00 bis 16.00 Uhr
Ohne Terminvereinbarung
Ansprechpartner vor Ort:
Horst Füssel
0151/46364964
Stadt Stein
FORUM Stein, Raum Nr. 5 EG Forum 1, 90547 Stein, 0911/6801-1330
Mittwoch
27.01.2021
13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
28.01.2021
10.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
29.01.2021
10.00 bis 14.00 Uhr
Gemeinde Tuchenbach
Rathaus, 0911/99755-40
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch
15.00 bis 19.00 Uhr
Gemeinde Veitsbronn
Büro Seniorenberatung, Siegelsdorfer Straße 2, 90587 Veitsbronn
Nach Terminvereinbarung
Frau Bleicher
0151/23008465
oder per Mail an
seniorenberatung@veitsbronn.de
Markt Wilhermsdorf
Rathaus Hauptstr. 46, Neubau-EG, Ordnungsamt/EWO, 09102/9958-117
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
(bitte läuten)
Stadt Zirndorf
Foyer Hallenbad, Neptunstraße 8, 90513 Zirndorf, 0911/9600-0
Bekanntgabe der Termine erfolgt über die Homepage der Stadt Zirndorf
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