2500. Ehrenamtskarte im Landkreis Fürth ausgestellt
Engagement wird belohnt
ZIRNDORF (pm/ak) - Sechs Jahre ist es inzwischen her, dass die erste Ehrenamtskarte im Landkreis Fürth ausgestellt wurde. Seit 2013 können Ehrenamtliche aus dem Landkreis für Ihr Engagement die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen und mit der Karte zahlreiche Vergünstigungen in ganz Bayern nutzen.
Nun konnte im Landratsamt Fürth die 2.500 Ehrenamtskarte ausgestellt werden. Kristina Endres heißt die Inhaberin, die sich in der evangelischen Jugend Cadolzburg ehrenamtlich engagiert. Bei einer kleinen Feierlichkeit wurde ihr und einigen weiteren Jugendlichen die Karte von Landrat Matthias Dießl überreicht.
Jeder Landkreis, der sich an der Initiative beteiligt, hat eine Liste an Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte. Über 80 sind es allein im Landkreis Fürth. Schlösser und Museen können bayernweit kostenlos besucht werden. Alle Akzeptanzpartner sind auf der Internetseite EHRENAMT.bayern zu finden.
Noch einfacher geht es seit kurzem mit der App zur Bayerischen Ehrenamtskarte. Zahlreiche Vergünstigungen können dort mobil abgerufen werden.
Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte:
1. Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
2. Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
3. Mindestalter: 16 Jahre.
4. Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
- Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard - bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit)
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
5. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
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