Ignoranten drohen empfindliche Strafen
Rettungsgasse kann Leben retten!

Foto: ADAC

(aum/mue) - Staus nerven, kosten Zeit – und manchmal sogar das Leben. Auslöser sind sehr häufig Unfälle.

Für Autofahrer heißt es dann: Rettungsgasse bilden! Denn die kann lebensrettend sein. Je eher Polizei, Rettungs- und Abschleppwagen zur Schlüsselstelle kommen, desto schneller kann Verletzten geholfen und können defekte Fahrzeuge abtransportiert werden. Und der Verkehr kommt wieder in Fahrt.

Doch wie sieht eine korrekte Rettungsgasse aus? Eine im Wortsinne simple Daumenregel empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ): Einfach von oben auf die rechte Hand mit gespreizten Fingern schauen – dann zeigen der Daumen nach links und die Finger nach rechts. Nach diesem Muster wird auch die Rettungsgasse gebildet. Die Fahrzeuge auf der äußerst linken Spur fahren an den linken Rand der Fahrbahn, und alle Spuren rechts davon weichen nach rechts aus. Aber Vorsicht: Der Standstreifen muss frei bleiben!

Aufgrund der großen Bedeutung der Rettungsgasse hat der Gesetzgeber empfindliche Bußgelder festgelegt, wenn diese nicht gebildet wird oder gar Einsatzfahrzeuge behindert werden. Die Bußgelder rangieren auf mehreren Stufen zwischen 200 und 320 Euro, je nach Schwere des Vergehens. Zusätzlich gibt es in jedem Fall einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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