Weihnachten in St. Sebald
Auch im Radio und Fernsehen: Ökumenische Christvesper an Heiligabend
NÜRNBERG (pm/nf) - Anstelle der ökumenischen Andacht, die normalerweise zum Abschluss des Christkindlesmarkts auf dem Hauptmarkt stattgefunden hätte, wird am Heiligabend, Freitag, 24. Dezember 2021, um 17 Uhr (Kirchenöffnung und 3G–Kontrolle ab 16.15 Uhr) in der Sebalduskirche in der Nürnberger Altstadt eine ökumenische Christvesper gefeiert. Dabei predigen der evangelische Stadtdekan Dr. Jürgen Körnlein und der katholische Stadtdekan Andreas Lurz.
Nürnbergs Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Michael Fraas und Marktamtsleiterin Christine Beeck sagen hierzu: „Die Andacht zum Abschluss des Christkindlesmarkts ist in den letzten Jahren für viele Menschen zu einer willkommenen Konstante geworden, um innezuhalten. Auch, wenn in diesem Jahr leider kein Christkindlesmarkt stattfinden kann, so bietet nun die ökumenische Christvesper in St. Sebald die Möglichkeit, sich auf Weihnachten einzustimmen.“ Für Christkindlesmarkt-Flair sorgen die Krippenfiguren der Christkindlesmarkt-Krippe, die in der Sebalduskirche bis Anfang Februar 2022 aufgestellt sind.
Radio/Fernsehen
Heiligabend 24. Dezember 2021
Ökumenische Christvesper an Heiligabend in St. Sebald mit Stadtdekanen Andreas Lurz und Dr. Jürgen Körnlein (Predigt) und Christoph Müller (Orgel)
18.00, 20.00 und 22.00 Uhr im Franken Fernsehen
Heiligabend 24. Dezember 2021
Ökumenische Christvesper an Heiligabend in St. Sebald mit Stadtdekanen Andreas Lurz und Dr. Jürgen Körnlein (Predigt) und Christoph Müller (Orgel)
17.00 Uhr im Radio F 94,5
Neujahr 01. Januar 2022
Neujahrsansprache der Regionalbischöfin Elisabeth Hann von Weyhern aus St. Sebald
9.30, 11.30, 13.00, 14.00, 15.00 und 17.00 Uhr im Franken Fernsehen
In St. Sebald gilt bei allen Gottesdiensten an Heiligabend die 3G–Regel.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (15. BayIfSMV) sind die Veranstalter zur Überprüfung der hiernach erforderlichen Nachweise durch wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung verpflichtet. Am Einlass wird daher der amtliche Ausweis sowie gültige Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis in elektronischer oder schriftlicher Form benötigt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.