Darauf haben viele gewartet
Bars und Kneipen in Bayern dürfen wieder öffnen
MÜNCHEN (dpa/lby) - Nach monatelanger Corona-Zwangspause dürfen - unter Auflagen - ab übernächstem Wochenende (19. September) auch Bars und Kneipen in Bayern wieder öffnen.
Für Schankwirtschaften sollen nach einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag dann die gleichen Regeln gelten wie für Speisewirtschaften, zudem muss in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen. Auch das Tanzverbot wird beibehalten. Im Gegensatz zu Biergärten ist im Innenbereich nur Hintergrundmusik erlaubt, Live-Auftritte sind nicht gestattet.
Jeder einzelne Gast hat die Pflicht sich zu registrieren, eine Person pro Tisch ist nicht ausreichend.
Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.
Für Kongresse wird ab dem 19. September 2020, bei festen oder zugewiesenen Sitzplätzen und Wahrung des Mindestabstands, eine Person auf 10 Quadratmeter zugelassen.
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