Ausbau des Frankenschnellwegs startet frühestens 2016

NÜRNBERG (pm/nf) - Mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs ist nicht vor dem Frühjahr 2016 zu rechnen. „Wir werden erst anfangen zu bauen, wenn über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses abschließende Rechtsklarheit herrscht“, sagte Bürgermeister Christian Vogel heute, Mittwoch, 21. Januar 2015. Im Jahr 2015 werde deshalb nicht mit den vorbereitenden Maßnahmen, etwa den Verlegungen der Sparten Wasser, Abwasser, Leitungen und Kabel begonnen werden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob es die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juli 2014 zulässt. „Wir rechnen im ersten Halbjahr 2015 nicht mit einer Entscheidung des Gerichts. Die Planungen des kreuzungsfreien Ausbaus sind umfangreich und komplex. Das muss das Gericht sorgfältig erörtern“, erläuterte Bürgermeister Christian Vogel. Sollte sich das Gericht heuer noch gegen die Zulassung der Berufung entscheiden und der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken somit rechtskräftig werden, könnten die vorbereitenden Maßnahmen dennoch erst 2016 starten. Erdarbeiten können nur in der frostfreien Zeit durchgeführt werden, was Spartenverlegungen im Winter ausschließt. Eine Verschiebung der Arbeiten um ein Jahr führt zu einer Kostensteigerung um mindestens 12 Millionen Euro.

„Wir werden im Vorfeld der Gerichtsentscheidung keine vollendeten Tatsachen mit dem Bagger schaffen, sondern ein rechtskräftiges Urteil abwarten“, betonte Bürgermeister Christian Vogel. Anfang Februar endet gemäß § 80b Abs. 1 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klagen vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss vollziehbar, aber nicht rechtskräftig. Die Stadt Nürnberg könnte mit dem Bauen beginnen, obwohl die Entscheidung desVerwaltungsgerichtshofs in München noch aussteht, hat sich aber gegen diesen Schritt entschieden.

Im Juli 2013 schloss die Regierung Mittelfranken das Planfeststellungsverfahren zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs ab. Der Planfeststellungsbeschluss wurde veröffentlicht, der kreuzungsfreie Ausbau wurde damit grundsätzlich ermöglicht. Zwei Privatparteien und der Bund Naturschutz hatten jedoch im August 2013 beim Verwaltungsgericht in Ansbach gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs geklagt. Diese Klage hob das Baurecht vorübergehend auf, sie hatte eine aufschiebende Wirkung. Am 14. Juli 2014 wies das Gericht in Ansbach alle Klagen ab. Fünf Monate nachdem den Klägern das schriftliche Urteil zuging, entfällt die aufschiebende Wirkung. Trotzdem will die Stadt erst dann mit den Arbeiten beginnen, wenn ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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