Behindertenausweis missbraucht - 1.000 Euro Strafe
NÜRNBERG (nf/ots) - Am Nürnberger Flughafen zeigten Beamte der örtlichen Polizeiinspektion eine 37-Jährige an. Sie hatte einen Behindertenausweis nicht bestimmungsgemäß zum Parken genutzt.
Die Kraftfahrerin parkte mit ihrem Pkw auf einem Sonderparkplatz für Behinderte. Dabei legte sie den Behindertenausweis ihrer Tochter deutlich sichtbar hinter die Frontscheibe. Allerdings stellte sich wenig später bei einer Kontrolle heraus, dass die Tochter nicht mit im Fahrzeug war. Die 37-Jährige war lediglich zur Abholung ihres Ehemannes gekommen.
Ein Gericht erließ gegen eine Kraftfahrerin, die vor wenigen Monaten an gleicher Stelle angezeigt worden war, inzwischen einen Strafbefehl in Höhe von 1.000 Euro. Damit ist klar, dass das missbräuchliche Benutzen eines Behindertenausweises keinesfalls als Kavaliersdelikt einzustufen ist.
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